Überbrückungshilfe-Quick-Test

Ein Bestandteil des aktuellen Konjunkturpakets ist eine Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbstständige, die wegen der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind.

Bisher hat das Bundesministerium der Wirtschaft zwar ein Eckpunktepapier zur Überbrückungshilfe veröffentlicht, die Förderrichtlinie und der Handlungsleitfaden werden jedoch derzeit noch finalisiert. Anträge für die Förderung können voraussichtlich ab Mitte Juli gestellt werden. Fest steht, dass die für die Anträge benötigten Zahlen von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden müssen.

Michael Krisch, Mathias Kött und Robert Sittig von unserem Consulting-Team können für Sie bei Bedarf mit unserem Überbrückungshilfe-Quick-Test prüfen, ob eine Förderung für Sie in Betracht kommt. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung des Antrags optimal.

Eine Überbrückungshilfe können sowohl wirtschaftliche Unternehmen als auch gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb erhalten, wenn:

  • der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um 60% niedriger war als in den Vorjahresmonaten und
  • der Umsatz in einem der Monate Juni, Juli und August 2020 um mindestens 40% niedriger ist als in den Vorjahresmonaten.

Sie können dann einen Anteil Ihrer monatlichen Fixkosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss (zwischen 40% und 80%) erstattet bekommen. Auch die Kosten für Steuerberater für die Beantragung dieser Überbrückungshilfe zählen zu den förderfähigen Fixkosten. Die Höhe der Erstattung hängt von der Höhe des Umsatzeinbruchs und der Anzahl der Mitarbeiter ab.

Gern prüfen wir mit unserem Überbrückungshilfe-Quick-Test, ob diese Voraussetzungen für Ihr Unternehmen erfüllt sein werden. Dafür ist jetzt Ihre Mitwirkung erforderlich.

  1. Stellen Sie sicher, dass uns für die Buchhaltung April und Mai 2020 alle relevanten Daten vorliegen. Prüfen Sie, ob Sie uns alle Angaben, Belege und Daten für die Monate April und Mai 2020 übermittelt haben.
  2. Es muss auch eine Umsatzschätzung für jeden einzelnen der Monate Juni, Juli, August abgeben werden. Stellen Sie – nach den Monaten Juni, Juli und August – getrennt dar, welche Umsätze Sie in diesen Monaten voraussichtlich realisieren können.
  3. Gefördert werden Fixkosten, für die Sie die Verträge vor dem 1.3.2020 abgeschlossen haben. Prüfen Sie, ob uns alle Buchungsunterlagen zu ihren Fixkosten vorliegen und welche der Kosten auf Verträgen beruhen, die Sie vor dem 01.03.2020 eingegangen sind.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung spätestens bis zum 31. August 2020 durch uns erfolgen muss. Um Verzögerungen weitestgehend zu verhindern, haben wir die Kompetenzen rund um die Antragstellung in unserem Team Consulting (Mail: consulting@ruschel-collegen.de) zentralisiert. Für den ersten Kontakt können Sie sich aber gern auch an Ihre gewohnten Ansprechpartner bei Ruschel & Collegen wenden.

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