Verkauf sämtlicher Eintrittskarten einer Theatervorstellung durch Reiseveranstalter umsatzsteuerfrei

Verkauf_sämtlicher_Eintrittskarten_einer_Theatervorstellung_durch_Reiseveranstalter_umsatzsteuerfreiEin Reiseveranstalter kaufte von einem Theater sämtliche Eintrittskarten für eine bestimmte Vorstellung gegen einen Pauschalpreis als „geschlossene Veranstaltung“. Die Karten wurden vom Theater ausgestellt und enthielten den Hinweis, dass die Aufführung vom Reiseveranstalter präsentiert würde. Er verkaufte die Eintrittskarten auf eigenes Risiko und beantragte die Umsatzsteuerbefreiung für diese Umsätze, die das Finanzamt ablehnte.

Der Bundesfinanzhof gab dem Reiseveranstalter Recht, weil die Veranstaltung von Theatervorführungen umsatzsteuerfrei ist, wenn die Darbietung als solche von einem Theater erbracht wird. Nach dem Gesetzeszweck kann nicht nur der Betreiber des Theaters die Steuerfreiheit beanspruchen, sondern jeder Veranstalter.

Hinweis: Neben der Veranstaltung von Theatervorführungen sind auch Konzerte steuerbefreit.

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