Leistungs- und Preisübersicht

Weitverbreitet ist der Irrglaube, dass sich die Vergütung für Steuerberatungsleistungen nach der Höhe einer zu erwartenden Steuererstattung richtet. Einerseits würde dieses „Vergütungsmodell“ jedoch unberücksichtigt lassen, dass die Höhe potentieller Steuererstattungen in der Regel von den geleisteteten Vorauszahlungen abhängig ist und andererseits geht unser Leistungsangebot weit über die Steuererklärungstätigkeiten hinaus.

Grundsätzlich bieten wir unseren Mandanten ein Pauschalhonorar entsprechend § 14 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) für unsere Leistungen an. Diese Pauschalhonorarvereinabrungen können im Voraus für viele steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungsfelder mit uns vereinbart werden. Zu unserem Dienstleistungsportfolio gehören:

  • Finanzbuchhaltungsleistungen
  • Lohnbuchhaltungsleistungen
  • Erstellung von handels-/steuerrechtlichen Jahresabschlüssen (bzw. Einnahmen-/Überschuss-Rechnungen)
  • Offenlegungen handelsrechtlicher Jahresabschlüsse beim Unternehmensregister
  • Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen sowie Prüfung von Steuerbescheiden
  • Betreuung von Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren
  • Ermittlung von Unternehmenswerten (Bewertungsgutachten)
  • Verwendungsnachweisprüfungen für Fördermittelgeber

Je nach individuellem Wunsch können für unsere einzelnen Dienstleistungen optionale Module zusätzlich ausgewählt oder abgewählt werden und somit die Höhe des Pauschalhonorars beeinflusst werden. Für Mandanten, die uns mit mehreren Leistungen im Geschäftsjahr beauftragen, berücksichtigen wir Kombinachlässe. Außerdem gewähren wir gewerblichen und freiberuflichen Existenzgründern einen Exisitenzgründerrabatt im Jahr der Unternehmensgründung.

Mit unseren Angeboten kalkulieren wir speziell auf Ihre Bedürfnisse angepasste Paketpreise. Sofern Sie eine Verrechnung nach Zeitaufwand wünschen, richten sich unsere Honorarsätze nach der Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter (jeweils zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer):

Wirtschaftsprüfer 200,00 EUR/h
Steuerberater 150,00 EUR/h
Finanzmanager 120,00 EUR/h
Steuerfachwirt/Bilanzbuchhalter 90,00 EUR/h
Steuerfachangestellter (oder vergleichbare Ausbildung) 75,00 EUR/h

Hinweis: Liegt uns zum Bearbeitungszeitpunkt der uns übergebenen Unterlagen kein gegengezeichnetes Angebot unserer Mandanten vor, werden wir den Auftrag absprachegemäß erledigen und im Anschluss alle Einzelpositionen nach Steuerberatervergütungsverordnung abrechnen. Eine Abrechnung nach den angebotenen Pauschalhonoraren kann dann nicht mehr erfolgen. Hierdurch können sich Abweichungen an den angebotenen Pauschalhonoraren ergeben.