Jahresabschluss

Die Erstellung von handelsrechtlichen und steuerechtlichen Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Der Jahresabschluss besteht dabei aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und, in Abhängigkeit von Rechtsform und Größenklasse, dem Anhang. Dabei setzen unsere Tätigkeiten entweder auf die von unseren Mandanten selbst erstellten oder in unserer Kanzlei erstellten Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchführungen auf. Mandanten die uns sowohl mit Buchführungaufgaben, als auch der Jahresabschlusserstellung beauftragen, profitieren von einem Abschlag auf unser Honorar.

Grundsätzlich erhalten Sie von uns den Jahresabschluss sowie einen Erläuterungsbericht. Dieser Erläuterungsbericht dokumentiert nicht nur unsere Erstallungsarbeiten sowie eventuell zusätzlich beauftragte Plausibilitätsbeurteilungen, er ermöglicht auch einen detaillierten Blick in einzelne Bilanz- und GuV-Positionen bis auf Sachkontenebene.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Korrespondenz mit der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Steuererklärungspflicht sowie die Kontrolle der Steuerbescheide.

Auf Wunsch bieten wir vor Ablauf des Geschäftsjahres Strategiegespräche zur betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Justierung der zu erwartenden Betriebsergebnisse an und übermitteln den Jahresabschluss als „Digitalen Finanzbericht“ elektronisch an die Hausbanken unserer Mandanten.

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