Private Steuern

Die meisten Menschen verbinden mit dem Begriff Steuererklärung in der Regel die Einkommensteuererklärung. Und in der Tat ist die Einkommensteuererklärung die mit Abstand häufigste Steuererklärung, die wir im Bereich private Steuern für unsere Mandanten erstellen.
Dabei haben wir uns auf die Besonderheiten und Fallstricke bei Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünften nach Vermögensübertragungen und Betriebsaufgaben spezialisiert.

Außerdem können wir unsere Mandanten zu Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken steuerlich beraten. Grundsätzlich übernehmen wir im Rahmen eines Mandatsverhältnisses sämtliche Kommunikation mit der Finanzverwaltung bis hin zu Rechtsbehelfsverfahren oder Klagen vor dem Finanzgericht. Auf Wunsch können wir aber auch ausschließlich nur im Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren tätig werden.

Neben Einkommensteuererklärungen erstellen wir im Bereich private Steuern auch Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen und ermitteln steuerliche Werte für alle Vermögensteile gemäß ErbStG. Bei Bedarf können wir auch entsprechende Gutachter empfehlen und steuerliche Auslandssachverhalte für deutsche Steuerbehörden prüfen.

Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung oder Erbschaft-/Schenkungssteuererklärung.

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Lohnbuchhaltung

Der Bereich Lohnbuchhaltung ist sehr komplex und die Anforderungen an die Lohn- und Gehaltsabrechnung steigen kontinuierlich. Gesetzliche Vorgaben und Reglungen ändern sich fortlaufend und erfordern ein permanent aktuelles Fachwissen. Unser...

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Jahresabschluss

Die Erstellung von handelsrechtlichen und steuerechtlichen Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Der Jahresabschluss besteht dabei aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und, in Abhängigkeit von...

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