USt-IdNr. Bestätigung
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen ist die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) des Liefernden/Leistenden und des Abnehmers erforderlich.
Ob die angegebene USt-IdNr. des Geschäftspartners gültig ist, kann kostenlos über das Online-Portal des Europäischen Kommission, im Rahmen der einfachen Validierung von Umsatzsteueridentifikationsnummern (USt-IdNr.), geprüft werden. Gleichzeitig erhalten Sie über diese Abfrage Informationen zum Unternehmensnamen und zur Anschrift Ihres Geschäftspartners.
Sie können diese Prüfung online bei der Europäischen Kommission (Bereich Steuern und Zollunion) durchführen.
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