USt-IdNr. Bestätigung
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen ist die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) des Liefernden/Leistenden und des Abnehmers erforderlich.
Ob die angegebene USt-IdNr. des Geschäftspartners gültig ist, kann kostenlos über das Online-Portal des Europäischen Kommission, im Rahmen der einfachen Validierung von Umsatzsteueridentifikationsnummern (USt-IdNr.), geprüft werden. Gleichzeitig erhalten Sie über diese Abfrage Informationen zum Unternehmensnamen und zur Anschrift Ihres Geschäftspartners.
Sie können diese Prüfung online bei der Europäischen Kommission (Bereich Steuern und Zollunion) durchführen.
Auktionen der Finanzämter
Die Möglichkeiten, die das Internet bietet, nutzen Finanzämter und weitere öffentliche Dienststellen bei der Versteigerung von Pfandsachen. Die erzielten Erlöse werden zur Tilgung von Steuerschulden und anderen Schulden (z. B....
Abzinsung § 253HGB
Seit Einkraftreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind langfristige Rückstellungen in der Handelsbilanz gemäß § 253 (2) HGB mit einem, ihrer Restlaufzeit entsprechenden, Marktzins abzuzinsen. Diese Abzinsungszinssätze werden monatlich von der Deutschen...
One-Stop-Shop Verfahren
Am 1. Juli 2021 sind zahlreiche Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang soll das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) den innereuropäischen Handel vereinfachen.